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Graupi



Beitrag So Nov 26, 2006 4:40    Titel: Pfandleihhaus Uhren     Antworten mit Zitat      



Hi,

ich suche eine Uhr und im Pfandleihhaus gibt es doch einige davon, kann man da auch hingehen und eine Kaufen oder nicht?

Bye,

Graupi



Björn



Beitrag So Nov 26, 2006 4:40    Titel: Pfandleihhaus Uhren     Antworten mit Zitat      



Hi Graupi,

wenn jemand im Pfanleihhaus Uhren abgibt, dann werden die nicht zum Verkauf frei gegeben. Es muss erst eine gewisse Zeit vergehen, und wenn bis dahin die Uhr vom Eigentümer nicht abgelöst wurde, dann wird sie zu einer Versteigerung freigegeben. Vorher kann man mit der Uhr nichts anstellen. Du kannst dich aber dort informieren lassen, wann es soweit ist, dass wieder Versteigerungen stattfinden.

Gruß,

B.



Tobi Kern, Großkarlbach



Beitrag Mi Okt 20, 2010 14:04    Titel:     Antworten mit Zitat      



Kleiner Tipp von mir:
Bringt eure Uhren nicht ins Pfandleihhaus, sondern versteigert sie selbst auf Ebay. Das bringt wesentlich mehr Kohle!

Gruß

Tobi Kern, Großkarlbach



Steffen Hesse, Briedern



Beitrag Do Okt 28, 2010 14:37    Titel:     Antworten mit Zitat      



Wenn man seine Uhr auf Ebay versteigert ist sie für immer weg. Im Pfandhaus hat man die Möglichkeit sie wieder zurück zu holen. Das sind also 2 völlig unterschiedliche Dinge. Allerdings gebe ich dir recht: Wenn du deine NICHT wieder habne möchtest, bekommst du bei Ebay meistens mehr dafür.

Frdl. Grüße

Steffen Hesse, Briedern



Baur Hans, Despetal



Beitrag Mi Nov 03, 2010 18:55    Titel: Uhren Pfandleihhaus     Antworten mit Zitat      



Guten Tag!

Unsere Lebensumstände können sich schlagartig ändern, stellenweise auch vollkommen unverschuldet, so kommt man schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Einige Menschen sind dann in der Lage, Wertgegenstände, wie wetvolle Uhren, im Pfandleihhaus Uhren zu verpfänden.

Die Uhr muß man zum Pfandhaus mitnehmen, hier wird sie geschätzt, kommt es zur Beleihung, muß die Uhr beim Pfandleiher bleiben. Außerdem braucht man einen Ausweis oder Reisepaß. Sämtliche Papiere, die man für diese Uhr besitzt, sollten mitgenommen werden, sowie Echtheitszertifikat, Garantieurkunde, Rechnung, Nachweis über Wartung usw. Je mehr Papiere man für diese Uhr vorlegen kann, umso höher wird der Pfandwert.

Man bekommt zwischen 50 - 80 % des Wertes der Uhr als Pfandwert gleich ausgezahlt. Zusätzlich bekommt man einen Pfandschein ausgehändigt, ohne diesen Pfandschein kann man seine Uhr nicht zurückholen. Auf diesem Pfandschein steht, wie lange die Pfandlaufzeit ist, wie hoch die rückzahlbare Pfandsumme zuzüglich Gebühren und Zinsen ist. Sollte man bis zum Ende der Pfandlaufzeit seine Uhr nicht zurückholen können, sollte man dies dem Pfandleiher mitteilen. Eine Verlängerung ist meistens möglich. Meldet man sich nicht, darf die Uhr, bei Ende der Laufzeit veräußert werden.

mfg

Baur Hans, Despetal



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