afa-berger
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Fr März 09, 2007 12:01
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Eine
Umschuldung von Baudarlehen sollte man rechtzeitg planen.
Wer z.B. in 1999 eine Immobilie finanziert und dafür einen Vertrag mit 10-jähriger oder längerer Zinsbindung abgeschlossen hatte, der kann (und sollte auch) schon jetzt - in noch relativ zinsgünstigen Zeiten - aktiv werden. Ein sogenanntes
Forward-Darlehen sichert heute schon günstige Zinsen für ein Folgedarlehen in z.B. erst 2009 beginnend.
Beim Wechsel zu einer anderen Bank entstehen dabei keine hohen Kosten. Die Übertragung einer Grundschuld von Bank A zu Bank B erfolgt bankintern und kostet damit so gut wie nichts extra.
Hinweise:
Forwarddarlehen gibt es
nur für Umschuldungen, nicht für Erstdarlehen.
Entschädigungszahlungen (Vorfälligkeitsentschädigung) fallen bei einer "planmässigen" Umschuldung nicht an. Lediglich vorfristige Aussteiger aus einem Vertrag zahlen Vorfälligkeitsentschädigungen.
Langfristige Verträge
Wurden Verträge mit zehn Jahren Laufzeit oder länger abgeschlossen, ist die betreffende Bank an die Vertragslaufzeit gebunden, der Kunde jedoch nicht! D.h., vorausgesetzt der Kunde hält seine Zahlungsverpflichtungen ein, darf die Bank
nicht einseitig vorzeitig kündigen oder Zinssätze verändern. Der Kunde
darf jedoch absolut kostenfrei nach dem 10.Jahr "Adieu" sagen und z.B. zu einer anderen (hoffentlich günstigeren) Bank wechseln.
Bei
Umschuldungen vor Vertragsende sind immer
alle Nebenkosten zu betrachten und mit der
Gesamteinsparung beim Wechsel zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen zu vergleichen.
Mit einem derartigen Vergleich sind die meisten Kunden jedoch überfordert.
Hier helfen nicht unbedingt der alte oder neue Banker weiter, denn diese können und werden nicht objektiv beraten (Bankinteresse geht immer vor Kundeninteresse). Kunden sind gut beraten, sich auch hier an
unabhängige Berater / Vermittler zu wenden.
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Gast
Fr März 09, 2007 15:08
Titel:
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*applaus*
Danke für die fachkundige Auskunft
Steve